Anwaltsbüro Spindelhirn  
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Aktuelles

Fristsetzung durch Aufforderung zur "umgehenden" Mangelbeseitigung


Für eine Fristsetzung nach § 281 Abs. 1 BGB genügt es, wenn der Schuldner zur "umgehenden" Mangelbesei-tigung aufgefordert wird. Die Nennung eines konkreten Zeitraums oder Datums ist nicht erforderlich.


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Recht am eigenen Bild bei Kindern


Ein Kind hat gegen die Presse keinen umfassenden Anspruch, die Veröffentlichung jeglicher Fotos bis zur Volljährigkeit zu unterlassen.


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Versandkosten in Preisvergleichslisten


Am 16.07.2009 hat der BGH entschieden, dass auch bei Angeboten in Preisvergleichs- listen die Versandkosten anzugeben sind.


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Kurzarbeitergeld kann zu Steuernachzah-lungen führen


Bestimmten Kurzarbeitern des Jahres 2009 droht möglicher- weise im nächsten Jahr eine Steuernachzahlung.


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Herzlich willkommen im Anwaltsbüro Rolf Spindelhirn !


Wir sind zwar eine "kleine" Kanzlei, gemessen an Kanzleien mit 3, 4, 5 oder mehr Anwälten, aber Quantität kann Qualität letztlich auch nicht ersetzen, und letzteres ist unser Motto.

Individuelle Betreuung steht bei uns vor "Massenabfertigung". Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihr Anliegen. Die Mandantin oder der Mandant stehen bei uns im Vordergrund, nichts anderes - weil wir es uns leisten können und wollen!

Über 25 Jahre Erfahrung in der Anwalts- und Notartätigkeit des Seniorpartners Rolf Spindelhirn und frischer Elan des Juniorpartners Philipp Gabrys kombiniert mit dem aktuellen Ausbildungsstand von uns beiden gewährleisten eine optimale Rechtsvertretung und -beratung in unseren Tätigkeitsschwerpunkten.

Überzeugen Sie sich bitte selbst und fordern Sie uns.

In den von uns benannten Tätigkeitsfeldern nehmen wir für uns in Anspruch, bestens vorbereitet zu sein, um Sie beraten und vertreten zu können. Dafür sorgen wir mit ständiger und konsequenter Fortbildung in den von uns bearbeiteten Gebieten. Erfahrene und optimal ausgebildete Mitarbeiterinnen unterstützen uns dabei.

Nehmen Sie uns in Anspruch.

Ihr Anwaltsbüro Rolf Spindelhirn